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Klimaschutz+
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Klimaschutz+ Geförderte Initiativen und Projekte

Wer kann Initiativen und Projekte zur Förderung vorschlagen
Jede Stifterin und jeder Stifter hat die Möglichkeit als persönlicher Fürsprecher einer Initiative oder eines Projektes diese zur Förderung vorzuschlagen.
Unter dem Menuepunkt VORSCHLAGEN können Sie sich als Stifter/in einloggen (E-Mail und Passwort) und dort das entsprechende Onlineformular zur Vorschlagsliste mit den benötigten Informationen ausfüllen.
Voraussetzung für das Vorschlagen einer Initiative ist, dass Sie zuvor mit ihrer E-Mail in der Liste der Stifter eingetragen sind, indem Sie vorher ihre E-Mailadresse im Online-Zustiftungsformular eingetragen oder uns diese mit der gedruckten Stiftungsvereinbarung zugeschickt haben.
Gerne helfen wir ihnen weiter sollten Sie auf Schwierigkeiten beim Einloggen oder Ausfüllen des Vorschlags-Formulars stoßen. Senden Sie und einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an (Telefon siehe Kontakte)

Stifterinnen & Stifter
7.736 Stifterinnen & Stifter
959.208€ Zustiftungsmittel
55.000€ Grameen Social
 Business Investment

 

Fördermittelausschüttung 2021/2022
97.753 €

Vorschlagsfrist verlängert!
Sie können noch bis zum 15.11.24 Projekte für die Ausschüttung der Fördermittel vorschlagen
 
Klimaschutz+ EE-Anlagen
14 Anlagen in Betrieb
 
Klimaschutzfonds
1 bundesweiter Klimaschutz- & Transformationsfonds
258 lokale Klimaschutz- & Transformationsfonds
17 Teamfonds
 
Projektförderung
 Alle Projekte
 

 

Voraussetzungen zur Aufnahme einer Initiative in die Vorschlagsliste

  1. Sie sind selbst Zustifter/in in einem oder mehreren Klimaschutz+ Stiftungstöpfen.
  2. Der von Ihnen gewählte Zustiftungstopf bietet die Möglichkeit einer Vorschlagsliste. Dies ist der Fall beim allgemeinen sowie allen kommunalen Stiftungstöpfen. Ggf. bieten weitere individuelle Stiftungstöpfe den Mitstiftern entsprechende Vorschlagslisten an.
  3. Die Initiative oder das Projekt ist steuerrechtlich als Gemeinnützig anerkannt oder Arbeit mit einem entsprechenden gemeinnützigen Träger zusammen, an den ggf. die Fördermittel weitergegeben werden können.
  4. Sie selbst kennen die Initiative oder das Projekt persönlich, und sind bereit mit ihrem Namen (ggf auch Bild) als Fürsprecher der Initiative für die gute Arbeit der dort engagierten Menschen einzustehen.
  5. Die Verantwortlichen der Initiative oder des Projektes verpflichten sich bei Erhalt von Fördermitteln mit einem entsprechenden Bericht für die Website des Stiftungstopfes über die Verwendung der Mittel zu informieren.
  6. Inhaltlich sind die geförderten Initiativen in mindestens einem der drei Bereiche Klimaschutz, Armutsbekämpfung (UN-Milleniumsziele) und Frieden & Abrüstung aktiv.

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