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Sie können noch bis zum 30.09.24 Projekte für die Ausschüttung der Fördermittel 2021 / 2022 vorschlagen

 
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Die im Zustiftungsformular enthaltene Willenserklärung verpflichtet die Klimaschutz+ Stiftung e.V. die eingehenden Stiftungsmittel zu 100% für sowie der mindestens 20 jährigen Förderung von Gemeinwohl fördernden Projekten in den Bereichen Klimaschutz, SDG´und IDG´s einzusetzen.

Dabei gilt, dass Sie - entsprechend der rechtlich bindenden Willenserklärung im Zustiftungsformular - maximal 10% der Zuwendungsmittel für die damit verbundene 20 jährigen Organisations- und Verwaltungsarbeit einsetzen darf = jährlich maximal 0,5% der Zuwendungsmittel.
Die weiteren mindestens 90% der Zuwendungsmittel sind dem jeweiligen Klimaschutzfonds zuzuordnen und entsprechend der Willenserklärung Anzulegen und im zweiten Schritt zur Förderung gemeinnütziger Projekte auszuschütten.