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Klimaschutz+
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        Die häufigsten Fragen

    Muss ich mich bei Klimaschutz+ anmelden ?

    Nein, Sie können, aber müssen sich nicht anmelden, um als Klimaschutz+ Stifter/in einen Beitrag für den Ausbau der erneuerbaren Energien, den Schutz des Klimas und den Ausstieg aus der nuklearen und fossilen Energieproduktion zu leisten und gleichzeitig zum langfristigen Förderer/ zur langfristigen Förderin zivilgesellschaftlicher Initiativen zu werden.
    Prinzipiell können Sie mitstiften und ein Themenfeld oder eine Initative benennen, die aus ihrem Stiftungsanteil gefördert werden soll, ohne, dass Sie sich anmelden müssen.
    Wollen Sie an einer Onlineabstimmung zur Auswahl der zu fördernden Initiatiativen teilnehmen, ist es Voraussetzung, dass wir Sie als Mitstifter/in über eine von Ihnen eingetragene E-Mailadresse erreichen können.

    Kann ich nur über das Onlineformular mitstiften ?

    Nein, auch wenn wir Sie ausdrücklich darum bitten, uns zu helfen den Verwaltungsaufwand so klein wie möglich zu halten, indem Sie das Onlineformular zur Übermittlung ihres Zustiftungsbeitrags verwenden, können Sie uns Ihren Zustiftungsbeitrag ebenso mittels eines Schecks oder einer Einzugsermächtigung zusenden. Hier finden Sie einen Vordruck für eine Einzugsermächtigung.


    Wie kann ich beim Online-Abstimmverfahren zur Auswahl der Förder-Initiativen mitmachen ?

    Alle Klimaschutz+ Stifter/innen können an den Onlineabstimmungen zur Auswahl der zu fördernden Initiativen teilnehmen.
    Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie sich in der Liste der Mitstifter mit einer gültigen E-Mailadresse eingetragen haben und wir Ihrem Eintrag einen Zustiftungsbetrag zuordnen können.
    Die Verwendung des Onlineformulars ist hierfür der einfachste Weg für Sie und für uns.



    Kann ich meinen Zustiftungsbeitrag wie eine Spende von der Steuer absetzen ?

    Ja, die Klimaschutz+ Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Somit können Sie Ihren Zustiftungsbetrag, der von der Stiftung in den Ausbau der erneuerbaren Energien angelegt wird, genauso wie eine Spende von der Steuer absetzen.

    Ist mein Zustiftungsbetrag das gleiche wie eine Spende ?

    JA, aber mit Mehrwert was deren Verwendung betrifft. Im Gegensatz zu einer Spende, z.B. für ein gemeinnütziges Projekt, die dort einmalig eingesetzt wird und über deren weitere Wirkung sie kein Mitbestimmungsrecht mehr haben, darf Ihr Zustiftungsbetrag nur entsprechend der Festlegungen in der Stiftungssatzung und Ihrem mit der Zustiftung verbundenen Stifterwillen eingesetzt werden.
    Das heißt, die Stiftung ist 1. daran gebunden, Ihre Zustiftungen ausschließlich im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz anzulegen und 2. die Erträge über einen Zeitraum von 20 Jahren entsprechend ihrer Festlegung auszuschütten. Zugleich haben Sie 20 Jahre lang die Möglichkeit jedes Jahr neu festzulegen in welchem Stiftungstopf ihre Zustiftung zur Projektförderung beiträgt.

    Sie haben eine Frage die hier noch nicht beantwortet ist ?

    Bitte senden Sie uns Ihre Frage an info@klimaschutzplus.org